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Ratgeber · Stand 19. Oktober 2026

KI-Schulungs­pflicht. Was der EU AI Act heute verlangt.

Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, für die KI-Kompetenz ihrer Leute sorgen. Im Juli 2026 wurde die Regel abgeschwächt. Hier steht, was heute gilt und wie Sie die Pflicht ohne großen Aufwand erfüllen.

Von Andre Geimer, Berater für KI und Daten

ratgeber · kurz gesagt

Kurz gesagtOktober 2026

  • Die Pflicht gilt weiter, für jedes Unternehmen, das KI einsetzt.
  • Gefordert sind Maßnahmen wie eine Schulung, kein bestimmtes Niveau mehr.
  • Kein Zertifikat nötig, weder für Trainer noch für Teilnehmende.
  • In Deutschland gibt es dafür kein Bußgeld.
  • Aufsicht und Haftung bleiben. Dokumentation hilft.

Betrifft mich das?

Nutzt Ihr Unternehmen KI bei der Arbeit, zum Beispiel ChatGPT, Copilot oder eine KI-Funktion in Ihrer Software?

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Was sich im Juli 2026 geändert hat.

Die EU hat Artikel 4 mit dem sogenannten Digital Omnibus geändert, der Verordnung (EU) 2026/1744. Der Kern in zwei Sätzen:

Bis Juli 2026

Unternehmen müssen nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen.

Seit Juli 2026

Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, die KI-Kompetenz fördern. Ein bestimmtes Niveau ist ausdrücklich nicht verlangt.

Wie es dazu kam

  1. Artikel 4 gilt. Unternehmen sollen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sicherstellen.

  2. Die EU-Kommission schlägt vor, die Pflicht von den Unternehmen auf Kommission und Mitgliedstaaten zu verlagern.

  3. Parlament und Rat einigen sich auf einen Mittelweg: Die Pflicht bleibt bei den Unternehmen, wird aber abgeschwächt.

  4. Die Änderung erscheint als Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt und gilt.

  5. Die nationalen Behörden übernehmen die Aufsicht. In Deutschland ist das vor allem die Bundesnetzagentur.

Droht ein Bußgeld?

Nein. Aber folgenlos ist es nicht.

Kein Bußgeld

Die KI-Verordnung nennt Artikel 4 in ihren Bußgeldvorschriften nicht. Das deutsche KI-Marktüberwachungsgesetz, seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, sieht dafür auch keins vor.

Aber Aufsicht

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden Verstöße gegen Artikel 4 auch mit anderen Maßnahmen ahnden können. In Deutschland ist dafür vor allem die Bundesnetzagentur zuständig.

Und Haftung

Laut Bundesnetzagentur kann fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, besonders wenn ein Schaden entsteht. Gibt jemand mit einem KI-Werkzeug vertrauliche Daten preis, ist eine dokumentierte Schulung ein gutes Argument.

Was eine Schulung abdecken sollte.

Am einfachsten erfüllen Sie die Pflicht mit einer Schulung. Die Bundesnetzagentur schlägt dafür drei Stufen vor. Verbindlich ist das nicht, aber ein guter Maßstab.

  1. Stufe 1Grundlagen

    Begriffe, wie KI funktioniert, welche Technologien es gibt, Chancen und Risiken.

  2. Stufe 2Ihr Einsatz

    Ihre Rolle als Unternehmen, die KI-Werkzeuge, die Sie nutzen, ihre Risiken und die rechtliche Einordnung.

  3. Stufe 3Je nach Rolle

    Vertiefung für einzelne Aufgaben, etwa Technik, Recht oder Ethik.

Nicht vorgeschrieben

  • Ein Zertifikat für die Teilnehmenden
  • Ein zertifizierter Trainer oder ein externer Anbieter. Interne Schulungen zählen auch.
  • Eine standardisierte Schulung
  • Ein KI-Beauftragter

Empfohlen

  • Inhalte nach Rolle und Risiko zuschneiden
  • Mehr als ein Verweis auf die Gebrauchsanweisung der Werkzeuge
  • Dokumentieren: welche Maßnahme, welcher Umfang, wer teilgenommen hat

Mein Workshop „KI-Grundlagen“ deckt die ersten beiden Stufen ab, an Ihren eigenen Werkzeugen und Aufgaben, mit Teilnahmebestätigung für Ihre Dokumentation.

Zum Workshop

In fünf Schritten umsetzen.

Ohne Beauftragten, ohne Zertifikat, in wenigen Wochen.

  1. Bestandsaufnahme

    Welche KI-Werkzeuge nutzen Ihre Leute, offiziell und inoffiziell?

  2. Regeln festlegen

    Was darf in welches Werkzeug, was nicht? Kundendaten, Personaldaten und Geschäftsgeheimnisse zuerst.

  3. Nach Rolle schulen

    Wer KI gelegentlich nutzt, braucht andere Inhalte als jemand, der damit Entscheidungen vorbereitet. Am besten an den eigenen Aufgaben.

  4. Dokumentieren

    Wer wurde wann wozu geschult? Eine einfache Liste genügt.

  5. Nachschärfen

    Werkzeuge und Modelle ändern sich schnell. Einmal im Jahr aufzufrischen ist ein guter Rhythmus.

Gibt es Förderung?

Für kurze Schulungen von ein oder zwei Tagen ist die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit meist keine Option, weil sie Kurse mit mehr als 120 Stunden voraussetzt.

Im Saarland gibt es das Landesprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“. Es übernimmt für kleine und mittlere Unternehmen mit Standort im Saarland 40 Prozent der Seminarkosten, höchstens 2.000 € je Beschäftigtem. Gefördert werden offene Seminare externer Anbieter, nicht Schulungen exklusiv für ein Unternehmen. Ob das Programm aktuell Mittel hat, klären Sie am besten direkt mit der KdW-Servicestelle.

Wie ich dabei helfe.

In meinen KI-Workshops lernt Ihr Team an den eigenen Aufgaben, mit KI zu arbeiten, und vereinbart klare Regeln für den Umgang damit. Das ist eine Maßnahme im Sinne von Artikel 4, und eine Teilnahmebestätigung für Ihre Dokumentation gibt es dazu.

Häufige Fragen.

Ist eine KI-Schulung für Mitarbeiter Pflicht?

Ja, für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder anbieten. Seit Juli 2026 müssen sie Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten fördern. Ein bestimmtes Niveau ist nicht vorgeschrieben.

Muss die Schulung zertifiziert sein oder von einem zertifizierten Trainer kommen?

Nein. Laut Bundesnetzagentur sieht die KI-Verordnung keine Zertifizierungspflicht für Schulungen vor, und auch die Teilnehmenden brauchen kein Zertifikat. Wichtig ist, dass die Inhalte zu Rollen und Risiken passen und dokumentiert werden.

Zählt auch eine interne Schulung?

Ja. Die Bundesnetzagentur schreibt ausdrücklich, dass Maßnahmen intern oder extern durchgeführt werden können. Ein externer Workshop lohnt sich vor allem, wenn im Haus niemand Zeit oder Erfahrung hat, die Inhalte aufzubereiten.

Gibt es ein Bußgeld, wenn wir nicht schulen?

In Deutschland nicht. Weder die KI-Verordnung noch das KI-Marktüberwachungsgesetz sehen für Artikel 4 ein Bußgeld vor. Die Aufsicht kann aber andere Maßnahmen ergreifen, und ein Haftungsrisiko bleibt, wenn ungeschulte Beschäftigte mit KI einen Schaden verursachen.

Seit wann gilt die Pflicht?

Seit dem 2. Februar 2025. Im Juli 2026 wurde sie durch die Verordnung (EU) 2026/1744 abgeschwächt.